Kommunaler Klimaschutz

Landkreis Wolfenbüttel

 

Klimaschutzbeauftragte: Sylke Adam

E-Mail: s.adam@lk-wf.d

Telefon: 05331-84441


Klimaschutzmanager: Armin Herglotz

E-Mail: a.herglotz@lk-wf.de

Telefon: 05331-84494

Aktivitäten:

  • Förderprogramm für Bürger
  • Förderprogramm für Kommunen und Vereine

 

Klimaschutzmanager für Liegenschaften: Alexander Siemon

E-Mail: a.siemon@  lk-wfE-Mail Trenner Punktde 

Telefon: 05331-84878

Aktivitäten:

  • Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes für die kreiseigenen Liegenschaften des Landkreises Wolfenbüttel

 

Weitere Informationen: Website des Landkreises Wolfenbüttel


Ausgewählte Projekte des Landkreises Wolfenbüttel

Förderprogramm Wohngebäude

Förderprogramm "Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten", © Landkreis Wolfenbüttel

Das Umweltamt gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ mit Mitteln des Bundes Zuwendungen in Höhe von mind. 500 € bis max. 2.000 €, für energiesparende und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen: Dämmung von Außenwänden, Dächern, obersten Geschossdecken und Kellerdecken, Erneuerung von Fenstern und Haustüren sowie Installation von Sonnenschutz
  • Maßnahmen an der Haustechnik: thermische Solaranlagen (mit und ohne Gas-Brennwert-Kessel), Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Biomassekessel (z.B. Pellets)


Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden (natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal 6 Wohneinheiten)

Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 5 Jahren fertiggestellt sein, sich im Eigentum der Antragstellerin oder des Antragstellers sowie in dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel befinden und max. 6 Wohneinheiten haben.

Laufzeit:

Förderanträge können bis zum 31.07.2023 gestellt werden, sofern das Programm noch angeboten wird und Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen.

Ansprechpersonen:


Weitere Informationen:

Förderprogramm Kommunen und Vereine

Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und Vereinen, © Landkreis Wolfenbüttel

Ziele:

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen aus Energieberatungen
  • Betriebskosteneinsparung


Inhalt:

Die Einführung eines kommunalen Energiecontrollings dient der Kommune dazu, gezielte Energiesparmaßnahmen in den Liegenschaften zu ermitteln und durchzuführen sowie aussagekräftige Energie- und CO2-Bilanzen zu erstellen (Energiebericht).

Die förderfähige Zuwendung für das kommunalen Energiecontrolling beträgt je nach beauftragter Dienstleistung und Anzahl der Liegenschaften 80 % der Gesamtkosten, jedoch maximal  5.800 € pro Jahr und förderfähiger Kommune.

Zielgruppe:

  • Kommunen des Landkreises Wolfenbüttel
  • im Landkreis Wolfenbüttel ansässige Vereine


Laufzeit:

Förderanträge können bis zum 31.07.2023 gestellt werden, sofern das Programm noch angeboten wird und Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner:

Armin Herglotz, a.herglotz@  lk-wfE-Mail Trenner Punktde, 05331-84494

Weitere Informationen: Förderprogramm "Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und Vereinen"